Tourismusabgabe Hinterstoder
Tourismusabgabe - inklusive in allen Angeboten der Ferienunterkunft "BERGHOF STURMGUT". Herzlich willkommen auf unseren allgemeinen Infoseiten. Auf unseren allgemeinen Infoseiten finden Sie einen Überblick, zu den wichtigsten Angeboten, Informationen und Leistungen unseres Hauses sowie der Ferienregion PYHRN-PRIEL.
Version 3/12/2003
 
SITEMAP

Tourismusabgabe


Auf Grund der Bestimmungen des § 30 Oö. Tourismus-Gesetz 1990 und des § 1 Oö. Tourismusabgabe - Gesetz 1991, ist jeder Unterkunftgeber verpflichtet, die Tourismusabgabe vom Abgabepflichtigen pro Nacht für dieTourismusgemeinde einzuheben.

Bei unseren Angeboten ist die Tourismusabgabe im Preis inbegriffen und muss nicht extra bezahlt werden.

Die Tourismusabgabe beträgt in der Gemeinde Hinterstoder wie folgt:

Kinder bis 6 Jahre sind von der Tourismusabgabe befreit.
6 - 15 Jahre = € 0,45 Tourismusabgabe pro Nacht
Erwachsene = € 1,15 Tourismusabgabe pro Nacht

 

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