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Tourismusabgabe in der Ferienregion Pyhrn Priel
Auf Grund der Bestimmungen des § 30 Oö. Tourismus-Gesetz 1990 und des § 1 Oö. Tourismusabgabe - Gesetz 1991, ist jeder Unterkunftgeber verpflichtet, die Tourismusabgabe vom Abgabepflichtigen pro Nacht für dieTourismusgemeinde einzuheben.
Die Tourismusabgabe beträgt in der Gemeinde Hinterstoder wie folgt:
Kinder bis 6 Jahre sind von der Tourismusabgabe befreit.
6 - 15 Jahre = € 0,45 Tourismusabgabe pro Nacht
Erwachsene = € 1,15 Tourismusabgabe pro Nacht
Bei unseren Angeboten ist die Tourismusabgabe im Preis inbegriffen und muss nicht extra bezahlt werden.
Die Tourismusabgabe wird zur Deckung der Kosten für Marketingaktivitäten wie Werbemittelproduktion, Messen und Workshops, Radio- und TV-Werbung, Printmedienwerbung, Panoramakameras, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Internetmarketing, regionale Veranstaltungen und sonstige Werbung verwendet, sowie für Verwaltung (Personalausgaben und Sachkosten) und sonstige Kosten (Zinsen, Rechts- und Steuerberatung, etc).
Bei einem Urlaub am Kinderbauernhof Sturmgut ist die Tourismusabgabe bereits im Preis enthalten.
Sofortigen Kontakt mit uns oder Fragen zum Thema Tourismusabgabe können Sie jederzeit unter urlaub(at)sturmgut.at stellen.

